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Vorstand
Der Vorstand
Vorstand
Der Vorstand hat die Aufgabe, alle Geschäfte des Vereins gemäss den Statuten zu erledigen.
Die Geschäftsleitung des Vereins
Der Vorstand ist für alle Geschäfte zuständig, die nicht durch Gesetz oder Statuten ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. In vierzehntäglich stattfindenden Vorstandssitzungen werden die anfallenden Themen diskutiert und die notwendigen Schritte in die Wege geleitet.