Sicheres fliegen

Wie fliege ich meine Drohne sicher?

Sicheres fliegen

Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der "Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien".

Wir wünschen Ihnen viel Spass und immer einen sicheren Flug.

Die wichtigsten Grundregeln

  • Ich kenne die Gesetze.
  • Ich beherrsche meine Drohne.
  • Ich respektiere die Privatsphäre anderer.
  • Ich gefährde weder Menschen noch Tiere.
  • Ich fliege nicht über Naturschutz oder andere gesperrte Gebiete.
  • Ich überprüfe ob es lokale Flugbeschränkungen gibt.
  • Ich überwache den Luftraum und weiche anderen Luftfahrzeugen aus.
  • Ich habe eine ausreichende Versicherung.
  • Ich nähere mich nicht näher als 5 km einem Flugplatz oder Heliport.
  • Ich fliege nicht höher als 150 m in Kontrollzonen.
  • Ich fliege nicht in der Nähe von Blaulichteinsätzen.
  • Ich fliege nicht über oder näher als 100 m von Menschenansammlungen.
  • Ich fliege nie ohne Sichtkontakt.
  • Die Drohne ist nicht über 30 kg schwer.

Drohnenkampagne BAZL

 

Karte des Bundesamts für zivile Luftfahrt

Wo darf ich überall fliegen?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt zeigt dir die Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen und die offizielle Luftfahrtkarte der Schweiz