Spezifische Drohneneinsätze

Spezifische Drohneneinsätze

Spezifische Drohneneinsätze

Spezifische Drohneneinsätze

Frequently Asked Questions

Ist das Fliegen mit FPV (First Person View) erlaubt?
  

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Flüge mit Videobrille (FPV) sind nur dann erlaubt, wenn:

  • Eine Luftraumbeobachterin oder ein -beobachter direkt neben der Pilotin/dem Piloten steht
  • Diese*r muss die Drohne ständig im Blick behalten (VLOS)
  • Es muss eine aktive Kommunikation über mögliche Gefahren bestehen
  • Die Verantwortung bleibt bei der Pilotin/dem Piloten

Achtung: Ohne Sichtkontakt (kein Beobachter) ist eine SORA-Bewilligung durch das BAZL erforderlich – ebenso bei FPV-Rennen.

Darf ich bei Events (z. B. Hochzeit, Ferienlager) filmen oder fotografieren?
  

Ja, aber mit Einschränkungen:

  • Keine Menschenansammlungen überfliegen
  • Mindestabstände einhalten je nach Kategorie (A1, A2, A3)
  • Überfliegen von Personen fällt in der Regel in die spezifische Kategorie. 
Sind Vermessungsflüge erlaubt?
   Ja. Vermessungsflüge mit Drohnen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie die Regeln der offenen Kategorie einhalten – insbesondere bezüglich Gewicht, Abstand zu Personen und Sichtkontakt.
Darf ich in der Stadt fliegen?
  

Nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Drohnen über 900 g: BAZL-Bewilligung erforderlich
  • Auch bei leichteren Drohnen darf niemand überflogen werden
  • In dicht besiedelten Gebieten ist das oft nicht realistisch umsetzbar
Ist die Auslieferung von Produkten per Drohne erlaubt?
  

Ja, aber nur mit Bewilligung.

  • Zustell-Drohnen fliegen meist ausserhalb Sichtweite (BVLOS)
  • Oft über Städten → Menschenansammlungen & komplexe Umgebung
  • SORA-Bewilligung zwingend erforderlich
Wird es bald Drohnen für Personentransport geben (Flugtaxis)?
  

Noch nicht zugelassen. Der Personentransport mit Drohnen ist sehr komplex und erfordert umfassende Zertifizierungen und Zulassungen. Die rechtlichen Grundlagen befinden sich noch in Entwicklung

Welche Regeln gelten für Flüge im Innenraum?
  
  • Es gibt keine spezifischen Drohnenregeln.
  • Innenräume gelten nicht als Luftraum
  • Es gelten Hausrecht und allgemeine Sicherheitsvorschriften
  • Vorsicht ist dennoch immer geboten
Darf ich auch nachts fliegen?
  

Ja, mit zusätzlicher Sicherheitsvorkehrung:

  • Die Drohne muss ein grünes Blinklicht haben
  • Sichtkontakt (VLOS) ist auch bei Nacht Pflicht
  • Bei schlechten Sichtverhältnissen ist die maximale Flughöhe evtl. einzuschränken
Karte des Bundesamts für zivile Luftfahrt

Wo darf ich überall fliegen?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt zeigt dir die Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen und die offizielle Luftfahrtkarte der Schweiz