Schulung, Prüfung,Bewilligungen
Schulung, Prüfung und Bewilligungen
Schulung, Prüfung,Bewilligungen
Schulung, Prüfung,Bewilligungen
Frequently Asked Questions
| Muss ich eine Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen? |
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Ja, grundsätzlich sind Schulung und Prüfung verpflichtend.
Ausnahme: Drohnen unter 250 g (C0). Das BAZL empfiehlt jedoch auch hier eine freiwillige Schulung. |
| Ist mein Zertifikat auch im Ausland gültig? |
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Ja. Zertifikate, die über das dLIS-Portal/UASgate ausgestellt wurden, sind in der Schweiz und allen EU-Staaten gültig. |
| Ich habe mein Zertifikat vor Einführung der EU-Regelung erhalten – bleibt es gültig? |
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Ja, wenn du es über das dLIS-Portal/UASgate erworben hast.
Du kannst im Profil eine aktualisierte Version mit EU-Logo herunterladen.
Nicht anerkannt werden Zertifikate von Drittanbietern (z. B. freiwillige Kurse). |
| Können Unternehmen oder Vereine ein Zertifikat erwerben? |
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Nein. Nur natürliche Personen können ein Zertifikat erwerben. Unternehmen erhalten lediglich eine UAS-Betreiber-Nummer; die Pilot:innen benötigen ein eigenes Zertifikat.
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| Ich habe ein EU-Zertifikat – darf ich in der Schweiz fliegen? |
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Ja. EU-Zertifikate sind in der Schweiz gültig. |
| Kann ich mein EU-Zertifikat ins dLIS hochladen? |
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Nein. Das ist nicht nötig. EU-Zertifikate gelten automatisch auch in der Schweiz. |
| Spezielle Kategorie: Bewilligungen & Anforderungen |
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Für die spezielle Kategorie ist immer eine Bewilligung erforderlich. Es gibt drei Verfahren:
- EU-STS / Standardisierte Szenarien
- PDRA/Vordefinierte Risikoanalyse
- SORA/Individuelle Risikoanalyse
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| Welche Kompetenzen brauche ich für den speziellen Betrieb? |
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- EU-STSA / 1/A3-Zertifikat + EU-STS Theorie & Praxis
- PDRA / Kompetenzen je nach Einsatzszenario
- SORA / Kompetenzen je nach Risikoanalyse
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| Wo bekomme ich Hilfe bei der SORA-Risikoanalyse? |
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Wende dich an spezialisierte Beratungsfirmen in der Schweiz. Das BAZL führt kein offizielles Verzeichnis und spricht keine Empfehlungen aus. |
| Wer bewilligt meinen Drohnenbetrieb? |
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Immer die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem du registriert bist. |
| Ich will im Ausland fliegen – wer bewilligt das? |
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- Du brauchst zuerst eine Genehmigung im Registrierungsland (z. B. Schweiz).
- Danach musst du den Flug bei der Luftfahrtbehörde des Ziellandes anmelden (inkl. Risikomassnahmen etc.).
- Die Behörde des Ziellandes entscheidet über die Zulassung des Flugs.
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| Darf ich Menschenansammlungen überfliegen? |
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Nein, in der offenen Kategorie verboten. Nur mit einer SORA-Bewilligung darfst du Menschenansammlungen überfliegen.
Erklärung: Menschenansammlung = Dichte Gruppen, aus denen sich Einzelpersonen nicht frei bewegen können (z. B. Konzert, Festival)
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