Schulung, Prüfung,Bewilligungen

Schulung, Prüfung und Bewilligungen

Schulung, Prüfung,Bewilligungen

Schulung, Prüfung,Bewilligungen

Frequently Asked Questions

Muss ich eine Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen?
   Ja, grundsätzlich sind Schulung und Prüfung verpflichtend.
Ausnahme: Drohnen unter 250 g (C0). Das BAZL empfiehlt jedoch auch hier eine freiwillige Schulung.
Ist mein Zertifikat auch im Ausland gültig?
   Ja. Zertifikate, die über das dLIS-Portal/UASgate ausgestellt wurden, sind in der Schweiz und allen EU-Staaten gültig.
Ich habe mein Zertifikat vor Einführung der EU-Regelung erhalten – bleibt es gültig?
   Ja, wenn du es über das dLIS-Portal/UASgate erworben hast.
Du kannst im Profil eine aktualisierte Version mit EU-Logo herunterladen.
Nicht anerkannt werden Zertifikate von Drittanbietern (z. B. freiwillige Kurse).
Können Unternehmen oder Vereine ein Zertifikat erwerben?
  

Nein. Nur natürliche Personen können ein Zertifikat erwerben. Unternehmen erhalten lediglich eine UAS-Betreiber-Nummer; die Pilot:innen benötigen ein eigenes Zertifikat.

Ich habe ein EU-Zertifikat – darf ich in der Schweiz fliegen?
   Ja. EU-Zertifikate sind in der Schweiz gültig.                                                  
Kann ich mein EU-Zertifikat ins dLIS hochladen?
   Nein. Das ist nicht nötig. EU-Zertifikate gelten automatisch auch in der Schweiz.
Spezielle Kategorie: Bewilligungen & Anforderungen
  

Für die spezielle Kategorie ist immer eine Bewilligung erforderlich. Es gibt drei Verfahren:

  • EU-STS / Standardisierte Szenarien
  • PDRA/Vordefinierte Risikoanalyse
  • SORA/Individuelle Risikoanalyse
Welche Kompetenzen brauche ich für den speziellen Betrieb?
  
  • EU-STSA / 1/A3-Zertifikat + EU-STS Theorie & Praxis
  • PDRA / Kompetenzen je nach Einsatzszenario
  • SORA / Kompetenzen je nach Risikoanalyse
Wo bekomme ich Hilfe bei der SORA-Risikoanalyse?
   Wende dich an spezialisierte Beratungsfirmen in der Schweiz. Das BAZL führt kein offizielles Verzeichnis und spricht keine Empfehlungen aus.
Wer bewilligt meinen Drohnenbetrieb?
   Immer die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem du registriert bist.
Ich will im Ausland fliegen – wer bewilligt das?
  
  • Du brauchst zuerst eine Genehmigung im Registrierungsland (z. B. Schweiz).
  • Danach musst du den Flug bei der Luftfahrtbehörde des Ziellandes anmelden (inkl. Risikomassnahmen etc.).
  • Die Behörde des Ziellandes entscheidet über die Zulassung des Flugs.
Darf ich Menschenansammlungen überfliegen?
  

Nein, in der offenen Kategorie verboten. Nur mit einer SORA-Bewilligung darfst du Menschenansammlungen überfliegen.

Erklärung: Menschenansammlung = Dichte Gruppen, aus denen sich Einzelpersonen nicht frei bewegen können (z. B. Konzert, Festival)

Karte des Bundesamts für zivile Luftfahrt

Wo darf ich überall fliegen?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt zeigt dir die Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen und die offizielle Luftfahrtkarte der Schweiz