Drohnenregistrierung

Drohnenregistrierung in der Schweiz

Drohnenregistrierung

Drohnenregistrierung

Frequently Asked Questions

Muss ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?
  

Ja, mit wenigen Ausnahmen.
Du musst dich registrieren, es sei denn, deine Drohne:

  • wiegt unter 250 g, und
  • besitzt keine Kamera, kein Mikrofon oder ähnliche Sensoren zur Datenerfassung.
Was kostet die Registrierung?
  

Die Registrierung beim BAZL über das dLIS-Portal kostet:

  • CHF 10.– für Privatpersonen und Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen UAS-Betreiber-Nummer und Fernpiloten-ID?
  
  • UAS-Betreiber-Nummer: Vergleichbar mit einem Nummernschild – wird an der Drohne angebracht.
  • Fernpiloten-ID: Vergleichbar mit einem Führerschein – wird nach bestandener Schulung ausgestellt.
Wie bringe ich die UAS-Betreiber-Nummer an der Drohne an?
  
  • Gut sichtbar auf der Drohne anbringen.
  • Die letzten 3 Zeichen (xyz) sind geheim und nicht aufzukleben.
  • wasserfester Stift (Blockschrift)
  • Schild oder Plakette
  • Gravur
Warum wird zwischen natürlicher und juristischer Person unterschieden?
  
  • Natürliche Person: Erhält UAS-Betreiber-Nummer + Fernpiloten-ID.
  • Juristische Person (z. B. Firma, Verein): Erhält nur eine UAS-Betreiber-Nummer.

Die Fernpiloten-ID muss eine natürliche Person erwerben, die die Drohne fliegt.

Ich fliege für eine Firma – wie läuft die Registrierung?
  
  • Die Firma registriert sich als Betreiberin im dLIS-Portal.
  • Du als Pilot musst dich zusätzlich als natürliche Person registrieren, um Prüfungen abzulegen.
Meine Drohne hat keine Klassenmarkierung – darf ich sie trotzdem fliegen?
   Ja, aber nur in der Übergangskategorie – und nur, wenn alle Regeln (z. B. Schulung, Mindestabstand zu Personen) eingehalten werden.

Ich fliege privat und beruflich – muss ich mich zweimal registrieren?

  

Ja.

  • Einmal als Privatperson
  • Zusätzlich für den betrieblichen Einsatz (Firma = eigene Registrierung)

Wenn du die gleiche Drohne nutzt, kannst du wählen, welche Betreiber-Nummer angebracht wird – wichtig ist dabei die Haftungsfrage bei einem Vorfall.

Gilt die Schweizer Registrierung auch im Ausland?
   Ja. Die Schweizer Registrierung ist in der EU gültig, solange kein spezielles Flugbewilligungsverfahren nötig ist.
Ich war in einem EU-Staat registriert, wohne aber in der Schweiz – was tun?
  
  • Registriere dich im Schweizer Portal dLIS.
  • Lösche deine EU-Registrierung (manuell oder per Kontakt zur Luftfahrtbehörde).

Achtung: Manche Länder verknüpfen Registrierung & Prüfungen – lösche deine EU-Registrierung nur, wenn du sicher bist, dass du dein Fernpilotenzertifikat nicht verlierst.

Ich bin im Urlaub in der Schweiz – muss ich mich registrieren?
  
  • EU-Bürger: Nein, wenn du bereits in deinem EU-Land registriert bist.
  • Nicht-EU-Bürger: Ja, wenn du noch nirgendwo registriert bist, musst du dich in der Schweiz registrieren.
Gibt es ein zentrales Register für Drohnen?
   Nein. Es gibt kein Luftfahrzeugregister für Drohnen. Nur die Betreiberinnen und Betreiber werden registriert – nicht die Drohnen selbst.
Muss ich meine Drohne registrieren?
   Nein. Du musst dich als Betreiber registrieren – und deine UAS-Betreiber-Nummer auf jeder Drohne sichtbar anbringen.
Karte des Bundesamts für zivile Luftfahrt

Wo darf ich überall fliegen?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt zeigt dir die Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen und die offizielle Luftfahrtkarte der Schweiz