Drohnen und Privatsphäre
Drohnen und Privatsphäre
Drohnen und Privatsphäre
Drohnen und Privatsphäre
Frequently Asked Questions
| Darf mein Nachbar mit seiner Drohne über meinen Garten fliegen? | |
| In der Regel: Nein – nicht ohne Ihre Zustimmung. Drohnenpiloten müssen die Privatsphäre und das Eigentum anderer respektieren. Auch ohne Kamera gilt: Privatgrundstücke dürfen nicht ohne Erlaubnis überflogen werden, wenn dadurch die Nutzung oder Ruhe beeinträchtigt wird. | |
| Was muss ich als Drohnenpilot in Bezug auf Privatsphäre beachten? | |
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| Gilt das auch, wenn ich keine Kamera verwende? | |
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Ja. Auch ohne Kamera gilt:
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| Welche Beispiele zeigen, was erlaubt ist und was nicht? | |
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Beispiel 1: Wohnkomplex filmen für Immobilienverkauf
Beispiel 2: Luftaufnahme eines Hauses oder Gartens
Beispiel 3: Flugübung über Nachbars Garten
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| Gibt es rechtliche Konsequenzen bei Verstössen? | |
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Ja. Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht in bestimmten Fällen Strafen vor: Verboten ist...
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| Wo finde ich weitere Informationen und Hilfe? | |
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Offizielle Informationen zum Thema Privatsphäre & Drohnen: Eidgenössischer Datenschutz (EDÖB) Bei Fragen zur Foto-/Videoverarbeitung: |
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